Unsere Vizebgm. Sabine Siegel gibt Antworten auf oft gestellte Fragen zum Flächenwidmungsplan.
Was ist der Flächenwidmungsplan?
Ein Flächenwidmungsplan regelt die erlaubte Nutzung aller Grundstücke, auf welche Art und Weise sie bebaut oder genutzt werden können.
Wozu macht man einen Flächenwidmungsplan und wer gibt ihn in Auftrag?
Der Flächenwidmungsplan bildet das gesamte Gemeindegebiet ab und gliedert es in Bauland, Verkehrsflächen und Freiland. Durch Festlegungen im Raumordnungsgesetz hat der Bürgermeister spätestens alle zehn Jahre den Auftrag zur Überarbeitung (Revision) des Flächenwidmungsplanes zu geben.
Wer arbeitet alles an diesem Plan?
Der Plan wird von einem Raumplaner, der durch die Gemeinde beauftragt wird, erstellt.
Wie lange dauert es, bis ein Flächenwidmungsplan fertig ist?
Hier kann man keine Zeit nennen, da dies von mehreren Faktoren abhängt. Hier sind die Interessen des Landes, der Gemeinde und vor allem der Bürger unter Einhaltung der gesetzlichen Möglichkeiten zu berücksichtigen und zu erarbeiten. Das Land begleitet und prüft.
Was bringt dieser ‘neue’ Plan der Stadt und den Bürgern und was ändert sich im Vergleich zu früher?
Der Bürger und die Stadt haben eine umfasende Übersicht über Fürstenfeld mit seinen Ortsteilen Altenmarkt und Übersbach. Im Plan sind überörtliche Zonen, Gefahrenzonen, landwirtschaftliche und industrielle Vorrangzonen, Tierhaltungsbetriebe, Baulandgrenzen, erhaltenswerte Orts- und Straßenbilder und vieles mehr dargestellt. Es wird die Ordnung des Gemeindegebietes nach Raumordnungsgrundsätzen dargestellt und der Entwicklung angepasst.
Nachdem der Flächenwidmungsplan im Gemeinderat beschlossen wurde, wie geht es weiter?
Nun wird er dem Land zur Genehmigung vorgelegt.
Wie lange ist dieser Plan gültig?
Ab Rechtswirksamkeit dieses bis zur Rechtswirksamkeit des nächsten Planes, welcher nach spätestens 10 Jahren neu erstellt werden muss.